Straßenzulassung ABE E-Scooter

E-Scooter unterliegen dem ABE, ElektroG, BattG und sind versicherungspflichtig

Laut einer offiziellen Mitteilung der Stiftung EAR fallen E-Scooter weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter dank der kürzlich erlassenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auch in der Bundesrepublik Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Die neue Lizenz erstreckt sich nicht auf Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Batteriegesetz
Laut einer offiziellen Mitteilung der EAR-Stiftung fallen die zweirädrigen Elektro-Stehroller (sog. E-Scooter) weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Umrüstung): E-Scooter müssen unabhängig davon, ob sie unter die eKFV mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h fallen oder nicht, als Großgeräte der Kategorie 4 des ElektroG bei der EAR-Stiftung angemeldet werden. Das Batteriegewicht muss dann bei der Mengenmeldung abgezogen werden. Die Akkupacks von E-Scootern gelten als Industriebatterien und müssen nach dem Batteriegesetz registriert werden.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Neben der Registrierung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dem Batteriegesetz (für Akkus) müssen Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeugverordnung erfüllen. Dies kann mehrere Wochen dauern. Für den Straßenverkehr bestimmte Modelle dürfen nur verkauft und angeboten werden, wenn die E-Scooter über eine ABE verfügen. Bereits auf dem Markt befindliche Fahrzeuge, die nicht der eKFV entsprechen, können vom Hersteller nachgerüstet werden.

Versicherungspflicht
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und unterliegen daher der Versicherungspflicht. Eventuelle Schäden oder Verletzungen sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Das Betreiben eines E-Scooters ohne Versicherung ist strafbar. Aus Sicht unseres Rechtsanwalts Dr. Holger Jacobj (Prof. Versteyl Rechtsanwälte) enthält die Elektrokleinwagenverordnung selbst keine weiteren Verpflichtungen für Hersteller oder Vertreiber. Händlern, die E-Scooter an Verbraucher verkaufen, wird jedoch empfohlen, auf die Versicherungspflicht hinzuweisen: Händler sollten im eigenen Interesse nicht mit Aussagen wie „Elektromobil ohne Formalitäten“ oder der wie in ihrer Werbung. Andernfalls wären wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit anderen Anbietern unvermeidlich und bergen zudem das Risiko von Kaufvertragsstreitigkeiten mit Kunden.

iScooter hilft Ihnen bei Ihrer ABE
Die iScooter Retail Service & Consulting GmbH unterstützt Sie gerne bei den Vorprüfungen und Vorbereitungen zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Wir beraten Sie gerne, bitte senden Sie eine E-Mail an support@iscooterglobal.de.

Im Folgenden finden Sie unser ABE Elektroroller-Produkt für Sie:
1. https://www.iscooterglobal.de/products/iscooter-e-scooter-mit-strassenzulassung

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3.https://www.iscooterglobal.de/products/iscooter-e9max-e-scooter-mit-strassenzulassung-abe-ekfv

Bitte überprüfen Sie unser ABE-Zertifikat und unsere Bedienungsanleitung hier:

Konformitätsbescheinigung (PDF)

Elektroroller Benutzerhandbuch--E9 & E9 Pro

Elektroroller Benutzerhandbuch--E9 Max

Benutzerhandbuch (PDF)

Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)