Gesetzgebung
Vorschriften für das Fahren mit iScoter E scooter mit straßenzulassung Produkten in Deutschland
Alle iScooter E-Scooter mit Straßenzulassung verfügen über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und sind für die Nutzung auf öffentlichen Straßen sowie Radwegen in Deutschland zugelassen.
⚠️ Warnhinweis – Unzulässige Veränderungen am Produkt
Vielen Dank, dass Sie sich für ein Produkt von iScooter entschieden haben.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist es ausdrücklich untersagt, das Produkt oder die darauf installierte Software ohne Genehmigung zu verändern oder zu manipulieren.
Die weitere Nutzung eines technisch veränderten oder manipulierten Fahrzeugs kann unter anderem folgende Konsequenzen haben:
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Sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche können erlöschen.
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Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs kann ihre Gültigkeit verlieren, wodurch eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland nicht mehr zulässig ist.
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Im Falle eines Unfalls kann es dazu kommen, dass der bestehende Versicherungsschutz eingeschränkt wird oder Versicherungsleistungen verweigert werden.
Bitte beachten Sie, dass Nutzer verpflichtet sind, sich über die jeweils geltenden lokalen gesetzlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Nutzung des Produkts hat ausschließlich im gesetzeskonformen Zustand zu erfolgen.
Nicht vom Hersteller autorisierte Änderungen oder eine unsachgemäße Verwendung können Sicherheitsrisiken verursachen und rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Sollte festgestellt werden, dass ein Produkt manipuliert wurde, behält sich iScooter vor, im Interesse der Verkehrs- und Produktsicherheit angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Falls Sie Unterstützung bei der Wiederherstellung des originalen, autorisierten Systemzustands benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren technischen Support oder einen autorisierten Servicepartner.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Anforderungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland
1. Technische Voraussetzungen des Fahrzeugs
Damit ein E-Scooter in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss er die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllen.
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Der E-Scooter muss über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.
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Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
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Das Fahrzeug muss ausschließlich elektrisch angetrieben sein.
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Ein Sitz ist bei E-Scootern im Sinne der eKFV nicht zulässig.
Erforderliche Ausstattung gemäß eKFV:
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Zwei voneinander unabhängige Bremsen
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Weißes Frontlicht
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Rotes Rücklicht
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Seitliche Reflektoren
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Klingel
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Stabile Lenkvorrichtung
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Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
2. Verpflichtende Voraussetzungen vor der Teilnahme am Straßenverkehr
Vor der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
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Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung für E-Scooter
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Anbringung eines gültigen Versicherungskennzeichens am Fahrzeug
Die Nutzung eines E-Scooters ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland nicht erlaubt.
3. Mindestalter des Fahrers
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Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre.
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Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
4. Zulässige Verkehrsflächen
E-Scooter dürfen genutzt werden auf:
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Radwegen
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Fahrradstraßen
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Fahrbahnen, sofern kein Radweg vorhanden ist
Nicht erlaubt ist die Nutzung auf:
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Gehwegen
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Fußgängerzonen (sofern nicht ausdrücklich freigegeben)
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Autobahnen und Kraftfahrstraßen
5. Änderungen am Fahrzeug und Gültigkeit der Betriebserlaubnis
Der E-Scooter darf ausschließlich im gesetzeskonformen Originalzustand betrieben werden.
Technische Veränderungen oder Manipulationen, insbesondere:
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Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung über 20 km/h
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Software- oder App-Modifikationen
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Veränderungen an Steuerung oder Fahrzeugtechnik
können dazu führen, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ihre Gültigkeit verliert.
In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts