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Die Richtlinien für die Nutzung von iScoter E-Scootern mit Straßenzulassung in Deutschland
Der i8M, i9M, iX7, iX7Pro verfügt über eine Allgemeine Betriebserlaubnis und unterliegt daher den Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge. Dies bedeutet, dass er auf öffentlichen Straßen und Radwegen legal genutzt werden darf.
Ein E-Scooter darf am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen, wenn er eine Lenk- oder Haltestange, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, eine maximale Antriebsleistung von 500 Watt, Beleuchtung, zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine gültige Versicherungsplakette aufweist.
E-Scooter dürfen auf Fahrradwegen verwendet werden, jedoch nicht auf Gehwegen. Das Fahren eines Elektro-Skateboards erfordert keinen Führerschein, das Mindestalter beträgt jedoch 14 Jahre. Obwohl beim Fahren eines E-Scooter das Tragen eines Helms nicht obligatorisch ist, wird dennoch empfohlen, einen Helm zu tragen. Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter ist obligatorisch und wird durch ein Versicherungsetikett auf dem E-Scooter nachgewiesen.

