
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Wenn Sie sich fragen, wo E-Scooter fahren dürfen, sind Sie nicht allein. Da E-Scooter immer beliebter als urbane Transportmittel werden, ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften und die erlaubten Fahrbereiche genau zu kennen. Ob Radwege, Fahrradspuren, Straßen oder Fußgängerzonen – jeder Bereich hat spezielle Regeln, die die Sicherheit von Fahrern und Fußgängern gewährleisten sollen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei, die Gesetze zu verstehen und genau herauszufinden, wo E-Scooter gefahren werden dürfen, damit Sie Ihre Fahrt jederzeit entspannt und sicher genießen können.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Wenn Sie sich fragen, wo E-Scooter in Deutschland fahren dürfen, sind die Regeln klar in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt. E-Scooter-Fahrer müssen bestimmte Verkehrsregeln einhalten, die speziell für kleine Elektrokleinstfahrzeuge (bis 20 km/h) gelten. Hier ist, was Sie wissen sollten:
Radwege & Fahrradstreifen (Cycle Paths & Cycle Lanes):
E-Scooter müssen vorrangig auf ausgewiesenen Radwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen fahren. Diese Wege gelten als sicherster und geeignetster Bereich für die Nutzung von E-Scootern.
Fahrbahn (Roadways):
Wenn kein Radweg oder Fahrradstreifen vorhanden ist, dürfen E-Scooter auch auf der Fahrbahn fahren. Dabei müssen sie sich an die allgemeinen Verkehrsregeln halten und möglichst weit rechts fahren.
Sonderregelungen durch Zusatzzeichen:
Einige Verkehrsbereiche – wie Gehwege oder Fußgängerzonen – können durch spezielle Zusatzschilder für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben sein. Diese Schilder heben das allgemeine Verbot auf und erlauben rechtlich das Fahren mit E-Scootern in diesen Bereichen. Achten Sie auf folgende Beschilderung:
-
„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (Kleine elektrische Fahrzeuge erlaubt)
-
„Radfahrer frei“ (Radfahrer frei) – gilt auch für E-Scooter
Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?
Deutschland überarbeitet derzeit seine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) nach einem deutlichen Anstieg schwerer E-Scooter-Unfälle. Als Reaktion darauf hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Vorschriften vorgelegt, die die Verkehrssicherheit verbessern und E-Scooter gerechter in das nationale Verkehrssystem integrieren sollen.
Eine der wichtigsten geplanten Änderungen ist die rechtliche Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet:
-
Überall dort, wo Fahrräder erlaubt sind, dürfen künftig auch E-Scooter standardmäßig fahren.
-
Diese Anpassung soll einheitliche Regeln schaffen und Verwirrung bei Fahrern und Autofahrern reduzieren.
Die neue Regelung enthält klare Einschränkungen für Fußgängerbereiche:
-
Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nur erlaubt, wenn entsprechende Zusatzzeichen vorhanden sind – und nur im Schritttempo, mit besonderer Vorsicht gegenüber Fußgängern.
-
Das Abstellen von Sharing-E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen wird ausdrücklich verboten, um das Straßenbild zu entlasten und die Barrierefreiheit zu verbessern.
Nach geltendem Recht müssen E-Scooter immer Radwege nutzen, auch wenn Radfahrer dazu nicht verpflichtet sind.
Das ändert sich mit den neuen Vorschriften:
-
Künftig müssen E-Scooter-Fahrer nur dann Radwege benutzen, wenn auch für Radfahrer eine Benutzungspflicht besteht.
-
Dies bietet mehr Flexibilität und passt die E-Scooter-Nutzung an die Fahrradregeln an.
Ein weiteres großes Update:
-
E-Scooter-Fahrer dürfen künftig bei einem grünen Pfeil nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt – genau wie Radfahrer.
-
Dies soll den Verkehrsfluss an Kreuzungen verbessern und Unstimmigkeiten im Fahrverhalten beseitigen.
Ab 2025 müssen neu zugelassene E-Scooter in Deutschland strengere Sicherheitsstandards erfüllen, darunter:
-
Vordere und hintere Blinker
-
Separate Bremsen vorne und hinten
Diese Funktionen sollen die Sichtbarkeit und Kontrolle insbesondere in dicht besiedelten Städten erhöhen.
Laut Bundesverkehrsministerium:
-
Die neue E-Scooter-Verordnung soll 2025 in Kraft treten.
-
Wichtige Verhaltensregeln gelten jedoch erst nach einer einjährigen Übergangsfrist, um den Kommunen Zeit zur Anpassung zu geben.
-
Diese Übergangsfrist ermöglicht es den Gemeinden, gemeinsam genutzte Fußgänger- und Radbereiche neu zu bewerten und möglicherweise den Zugang für E-Scooter einzuschränken.
Wichtige Regeln für das Fahren eines E-Scooters
Gibt es eine Promillegrenze?
Wenn du denkst, dass das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss weniger ernst ist als das Autofahren – denk nochmal nach. In Deutschland gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Verstöße können daher zu hohen Geldstrafen, Punkten in Flensburg und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Egal, ob du einen Leih-Scooter für die Heimfahrt nutzt oder deinen eigenen E-Scooter fährst – hier erfährst du alles Wichtige zu Promillegrenzen, Strafen und rechtlichen Folgen:
Gesetzliche Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer in Deutschland
-
0,0‰ — Null-Toleranz für Fahranfänger & junge Fahrer
Gilt für:
-
Fahrer unter 21 Jahren
-
Fahrer in der Probezeit (in der Regel die ersten 2 Jahre nach Führerscheinerwerb)
Gesetzliche Vorschrift: 0,0‰ Blutalkohol
Strafe: Jeglicher Alkoholkonsum während der Fahrt ist verboten und kann zu Geldbußen, Punkten oder sogar Führerscheinentzug führen – auch beim E-Scooter.
-
0,5‰ bis 1,09‰ — Ordnungswidrigkeit (ohne Auffälligkeiten)
Liegt dein Blutalkoholwert zwischen 0,5‰ und 1,09‰ und zeigst du keine Ausfallerscheinungen, begehst du dennoch eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtslage: Ordnungswidrigkeit
Typische Strafe: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg. Bei Wiederholung steigen Bußgeld und Fahrverbot.
-
Ab 1,1‰ — Straftat (mit oder ohne Auffälligkeiten)
Wer mit 1,1‰ oder mehr E-Scooter fährt, begeht auch ohne Auffälligkeiten eine Straftat.
Rechtslage: Straftat gemäß § 316 StGB
Mögliche Konsequenzen: Hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und verpflichtende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Auch mit weniger als 0,5‰ kannst du strafrechtlich belangt werden, wenn dein Fahrverhalten auf alkoholbedingte Beeinträchtigung hindeutet – etwa durch Schlangenlinien, Stürze oder das Missachten von Verkehrsregeln.
Wie viele Personen dürfen mit einem E-Scooter fahren?
Wenn du dich fragst, ob du dir eine Fahrt mit dem E-Scooter mit einem Freund, Partner oder Kind teilen darfst – die Antwort lautet: Nein. Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist die Nutzung von E-Scootern ausschließlich für eine Person erlaubt – unabhängig vom Gesamtgewicht.
Das bedeutet: E-Scooter sind Ein-Personen-Fahrzeuge. Das Mitnehmen einer zweiten Person, selbst wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, ist verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Dies gilt für alle E-Scooter, einschließlich:
-
Privat genutzte E-Scooter
-
Miet- und Sharing-Scooter (z. B. Lime, Tier, Voi usw.)
-
Modelle mit höherer Tragkraft
Warum zwei Personen auf einem E-Scooter verboten sind
Auch wenn es harmlos oder praktisch erscheinen mag – das Mitnehmen einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist gefährlich und gesetzlich verboten. Die Gründe:
-
Sicherheitsrisiko: E-Scooter sind nicht darauf ausgelegt, zwei Personen sicher zu befördern, weder beim Gleichgewicht noch beim Bremsen oder Lenken.
-
Technische Begrenzung: Die meisten Modelle verfügen nur über einen Lenker und eine Trittfläche, die mitfahrende Person hat keinen festen Halt.
-
Rechtlicher Verstoß: Nach deutschem Recht darf ein E-Scooter nur von einer Person gefahren werden. Bei einem Verstoß kann der Versicherungsschutz erlöschen, zusätzlich drohen Bußgelder oder Unfälle.
Braucht man eine Versicherung für E-Scooter?
Wenn du einen E-Scooter besitzt oder planst, in Deutschland damit zu fahren, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Versicherung ist das Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr illegal und kann zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) muss jeder E-Scooter, der im öffentlichen Raum genutzt wird, über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung schützt Dritte, falls du mit deinem E-Scooter einen Schaden oder eine Verletzung verursachst.
Der Versicherungsschutz wird durch eine Versicherungsplakette (ähnlich einem Nummernschild bei Autos) nachgewiesen, die gut sichtbar am hinteren Teil des Scooters angebracht sein muss. Diese Plakette wechselt jährlich die Farbe und dient als rechtlicher Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz.
Ohne diese Plakette:
-
Darfst du nicht auf öffentlichen Straßen oder Radwegen fahren.
Drohen dir hohe Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Bußgelder & Verstöße bei E-Scootern
Hier ist ein umfassender und leicht verständlicher Überblick über die häufigsten E-Scooter-Verstöße und deren Kosten.
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Einspruch sinnvoll? |
Fahren in einem gesperrten Bereich |
15 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Behinderung |
20 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Gefährdung |
25 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Sachbeschädigung |
30 € |
– |
– |
Eher nicht |
Nebeneinander fahren |
15 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Behinderung |
20 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Gefährdung |
25 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Sachbeschädigung |
30 € |
– |
– |
Eher nicht |
Freihändig fahren |
10 € |
– |
– |
Eher nicht |
Zu zweit auf einem E-Scooter fahren |
10 € |
– |
– |
Eher nicht |
Sich an ein anderes Fahrzeug hängen |
10 € |
– |
– |
Eher nicht |
Abbiegen ohne Handzeichen |
10 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Gefährdung |
20 € |
– |
– |
Eher nicht |
... mit Sachbeschädigung |
25 € |
– |
– |
Eher nicht |
Fahren ohne Versicherung |
40 € |
– |
– |
Eher nicht |
Fehlende oder defekte Klingel |
15 € |
– |
– |
Eher nicht |
Fehlende oder defekte Beleuchtung |
20 € |
– |
– |
Eher nicht |
Fahren ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) |
70 € |
– |
– |
Eher nicht |
Nutzung trotz abgelaufener ABE |
30 € |
– |
– |
Eher nicht |
Keine Fahrzeug-Identifikationsnummer vorhanden |
10 € |
– |
– |
Eher nicht |
Nichteinhaltung von Sicherheitsanforderungen |
25 € |
– |
– |
Eher nicht |
Rotlichtverstöße mit dem E-Scooter
Beim Fahren eines E-Scooters in Deutschland oder Europa ist es wichtig zu wissen, welche Ampeln für Sie gelten.
E-Scooter-Fahrer müssen sich an dieselben Ampelregeln halten wie Radfahrer. Welche Ampel maßgeblich ist, hängt von der vorhandenen Infrastruktur ab:
-
Gibt es eine Fahrradampel, müssen E-Scooter-Fahrer dieser folgen. Das gilt auch für separate Signale an Kreuzungen mit Radwegen.
-
Ist keine Fahrradampel vorhanden, gelten die normalen Ampeln für den Fahrzeugverkehr.
Diese Regelung dient dazu, E-Scooter-Fahrer sicher in den Straßenverkehr zu integrieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Überfahren einer roten Ampel |
88,50 € |
1 |
– |
… mit Gefährdung anderer |
128,50 € |
1 |
– |
… mit Sachbeschädigung |
148,50 € |
1 |
– |
Rote Ampel über 1 Sekunde |
128,50 € |
1 |
– |
… mit Gefährdung |
188,50 € |
1 |
– |
… mit Sachbeschädigung |
208,50 € |
1 |
– |
Alkoholverstöße mit dem E-Scooter
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
E-Scooter gefahren mit einem Blutalkoholwert ab 0,5 ‰ |
528,50 € |
2 |
1 Monat |
... zweiter Verstoß mit Blutalkoholwert ab 0,5 ‰ |
1.053,50 € |
2 |
3 Monate |
... dritter Verstoß mit Blutalkoholwert ab 0,5 ‰ |
1.578,50 € |
2 |
3 Monate |
Ab 0,3 ‰ Blutalkohol: Gefährdung anderer, Unfall, Beeinträchtigung |
— |
3 |
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; mögliche Führerscheinentziehung |
E-Scooter gefahren mit einem Blutalkoholwert ab 1,1 ‰ |
— |
3 |
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; mögliche Führerscheinentziehung |
Alkoholverstöße in der Probezeit
Verstoß |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Verstoß gegen 0,0‰ Alkohollimit in der Probezeit oder unter 21 Jahren |
278,50 € |
1 |
– |
Fahren mit 0,5‰ oder mehr während der Probezeit oder unter 21 Jahren |
528,50 € |
2 |
1 Monat |
... zweiter Verstoß mit 0,5‰ oder mehr |
1.053,50 € |
2 |
3 Monate |
... dritter Verstoß mit 0,5‰ oder mehr |
1.578,50 € |
2 |
3 Monate |
Ab 0,3‰ BAC: Gefährdung anderer, beeinträchtigtes Verhalten oder Unfall |
– |
3 |
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; mögliche Führerscheinentziehung |
Fahren mit 1,1‰ oder mehr |
– |
3 |
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; mögliche Führerscheinentziehung |
E-Scooter von iScooters – Alle mit ABE-Zulassung
Modell |
|||||
Preis |
€238,99 |
€248,99 |
€308,99 |
€535,99 |
€655,99 |
Motor |
350W |
350W |
350W |
Spitzenleistung 1000W / Nennleistung 500W |
Spitzenleistung 1200W / Nennleistung 500W |
Reichweite |
30 km |
30 km |
40 km |
60–70 km |
80–100 km |
Max. Geschwindigkeit |
20 km/h |
20 km/h |
20 km/h |
20 km/h |
20 km/h |
Geschw.-Modi |
Eco 10 / Drive 20 km/h |
Eco 10 / Drive 20 km/h |
Eco 10 / Drive 20 km/h |
6 / 10 / 15 / 20 km/h |
6 / 10 / 15 / 20 km/h |
Batterie |
7,5 Ah (270 Wh) |
7,5 Ah (270 Wh) |
10 Ah (360 Wh) |
12,5 Ah (600 Wh) |
15 Ah (720 Wh) |
Reifentyp |
Innere Waben, pannfrei |
Innere Waben, pannfrei |
Wabenaußen, pannfrei |
Offroad-Luftreifen |
Offroad-Luftreifen |
Reifengröße |
8,5 Zoll (21,6 cm) |
8,5 Zoll (21,6 cm) |
10 Zoll (25,4 cm) |
10 Zoll (25,4 cm) |
10 Zoll (25,4 cm) |
Wasserbeständigkeit |
IP54 |
IP54 |
IP54 |
IP54 |
IP54 |
Antrieb |
Vorderrad |
Vorderrad |
Vorderrad |
Hinterrad |
Hinterrad |
Bremssystem |
Vorderradbremse + EBAS |
Vorderradbremse + EBAS |
eABS + mechanische Scheibe |
Mechanische Scheiben + eABS |
Mechanische Scheiben + eABS |
Gewicht netto |
13 kg |
13 kg |
15,5 kg |
24 kg |
26 kg |
Max. Belastung |
120 kg |
120 kg |
120 kg |
150 kg |
200 kg |
Zertifikat |
CE/ROHS/FCC/ABE |
CE/ROHS/FCC/ABE |
CE/ROHS/FCC/ABE |
CE/ROHS/ABE |
CE/ROHS/ABE |
Maße (aufgeklappt) |
111x43x115 cm |
111x43x115 cm |
111x43x115 cm |
119x67x125 cm |
122,5x67x129 cm |
App |
MiniRobot |
MiniRobot |
MiniRobot |
MiniRobot |
MiniRobot |
Federung |
Keine |
Ja |
Doppelt hinten |
Doppelte Federung vorne + hinten |
Doppelte Federung vorne + hinten |
Conclusion
In Deutschland gibt es klare Regeln, wo E-Scooter fahren dürfen. Grundsätzlich sind E-Scooter auf Radwegen, Fahrradstraßen und, wenn keine Radwege vorhanden sind, auf der Fahrbahn erlaubt. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nur mit besonderen Zusatzschildern und meist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. E-Scooter dürfen zudem auf Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn entsprechende Schilder dies erlauben. Um sicher und legal unterwegs zu sein, sollten Nutzer stets die örtlichen Verkehrsschilder beachten und die Vorschriften einhalten. So wird das E-Scooter-Fahren nicht nur sicherer, sondern auch problemlos und rechtskonform.
FAQs
Wo darf ich mit den E-Scooter nicht fahren?
Kleine Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) müssen, sofern vorhanden, Radwege benutzen. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf der Fahrbahn gefahren werden, das Fahren auf Gehwegen ist strikt verboten. E-Scooter sind nur für eine einzelne Person ausgelegt und dürfen nicht nebeneinander gefahren werden. Zudem müssen Fahrer beim Abbiegen wie Radfahrer Handzeichen geben, um Sicherheit und Regelkonformität im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es ist wichtig zu wissen, wo E-Scooter fahren dürfen, um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein.
Welche E-Scooter dürfen auf dem Bürgersteig fahren?
In Deutschland ist das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen grundsätzlich verboten. E-Scooter sind speziell für die Nutzung auf ausgewiesenen Radwegen und Fahrradstraßen konzipiert. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen E-Scooter auf der Fahrbahn fahren. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist streng verboten, es sei denn, es ist durch Zusatzschilder oder besondere örtliche Regelungen ausdrücklich erlaubt. Zu wissen, wo E-Scooter fahren dürfen, ist entscheidend für eine sichere und legale Nutzung in Deutschland.
Wo ist es erlaubt, mit einem E-Scooter zu fahren?
In Deutschland sind E-Scooter offiziell auf Radwegen, ausgewiesenen Fahrradstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, dürfen Fahrer notfalls die Fahrbahn benutzen. Das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen sowie entgegen der Einbahnstraße ist jedoch streng verboten. Zu wissen, wo E-Scooter rechtlich erlaubt sind, hilft, sicher und gesetzeskonform zu fahren und Bußgelder zu vermeiden.
Was passiert, wenn man mit einem E-Scooter auf Gehweg fährt?
Das Fahren mit dem E-Scooter auf Gehwegen ist nach deutschem Verkehrsrecht streng verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro. Eine Ausnahme gilt nur für gemeinsame Geh- und Radwege, auf denen die Nutzung von E-Scootern erlaubt ist. Um Strafen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten, sollten Sie stets ausgewiesene Radwege oder die Fahrbahn nutzen, wenn Sie mit dem E-Scooter unterwegs sind.
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